This is a cache of https://vorhaben.jena.de/de/862603. It is a snapshot of the page at 2024-11-20T20:03:03.325+0000.
Fortschreibung Nahverkehrsplan 2022+
Logo - Header

Fortschreibung Nahverkehrsplan 2022+

Der aktuelle Nahverkehrsplan wurde 2014 durch den Jenaer Stadtrat beschlossen. Die darin geplanten Maßnahmen wurden weitestgehend umgesetzt. Daher soll der Nahverkehrsplan gemäß § 5 Abs. 1 ThürÖPNVG durch einen externen Gutachter bedarfsgemäß fortgeschrieben werden.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Er soll im Interesse der Herstellung und Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen, der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes eine attraktive Alternative zum Kfz-Verkehr darstellen. Dabei sind sowohl der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und als auch Fragen der Sozialverträglichkeit zu beachten. Damit soll ein weiterer Anstieg des Kfz-Verkehrs insbesondere in und zwischen den Verdichtungsräumen verhindert werden. Beim Neu- und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur soll dem ÖPNV in Verdichtungsräumen Vorrang vor dem Kfz-Verkehr eingeräumt werden.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 21/1172-BV - Beschluss des Stadtrates vom 08.12.2021 "Fortschreibung Nahverkehrsplan 2022+"
  • Beschlussvorlage 20/0576-BV - Beschluss des Stadtrates vom 15.10.2020 "Bestätigung ÖPNV-Konzeption Jena 2030+"
  • Beschlussvorlage 19/0055-BV - Beschluss des Stadtrates vom 06.11.2019 "Fortschreibung Nahverkehrsplan 2020+"

Aktueller Bearbeitungsstand

In seiner Sitzung am 10.12.2021 beschloss der Stadtrat den Nahverkehrsplan 2022+. Er kann auf der städtischen Internetseite zu den Themen "Bus und Bahn" eingesehen werden.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Der Nahverkehrsplan ist nach 3 Jahren zu evaluieren. Dazu soll dem Stadtrat im I. Quartal 2025 berichtet werden.

Kosten soweit bezifferbar

ca. 45.000 € für externen Gutachter

Betroffenes Gebiet

Gesamtes Stadtgebiet

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Mobilität / Verkehr

Bürgerbeteiligung

Formell: Nein.
Für die Beteiligung der Öffentlichkeit gibt es keine gesetzliche Regelung.

Informell: Ja.
Bei der Erarbeitung des Nahverkehrsplanes werden neben den Ortsteilräten und verschiedenen Interessengruppen auch die BürgerInnen beteiligt. Über die konkreten Formate wird derzeit beraten.

Aktualisierungsdatum

01.06.2022

Versionsnummer

2.0

Ihre Hinweise zum Vorhaben

Hinweis einreichen

Links