Änderung der Abfallgebühren

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Restabfallbehälter
Restabfallbehälter

Die Stadt Jena steht vor einer wichtigen und schwierigen Entscheidung, um die Umwelt zu schützen und die Abfallwirtschaft weiterhin nachhaltig zu gestalten. In der Sitzung des Stadtrats am 22. November 2023 wird erstmals seit 11 Jahren über die Erhöhung der Abfallgebühren entschieden.

Hintergründe der Kostensteigerung:

Für den Kommunalservice Jena (KSJ) als öffentlich-rechtlichen Abfallentsorger standen bereits seit geraumer Zeit die Herausforderung durch die Inflation und den damit verbundenen Kostensteigerungen im Vordergrund. Diese Situation wird ab 2024 durch die Einbeziehung der Abfallwirtschaft in den Emissionshandel weiter verschärft. Durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wird zukünftig die thermische Behandlung von Abfällen (Restabfallbehandlung) in das nationale Emissionshandelssystem aufgenommen und mit einer CO²-Besteuerung belegt. Der Gesetzgeber sieht für 2024 eine Abgabe (CO²-Abgabe) von 40 €/t CO² vor die bis 2026 auf 55-65 €/t CO² ansteigt.



Hinzu kommen massiv gestiegene Beschaffungskosten in allen Bereichen. Auch die durch die Tarifabschlüsse gestiegenen Lohnkosten tragen zur Mehrbelastung bei.



Aus der Neukalkulation ergeben sich für einen 4-Personen-Haushalt Mehrkosten von 57,88 €/ Jahr, bei zweimaliger Leerung eines 120 l Restabfallbehälters je Kalenderhalbjahr.

Konkret sehen die Änderung der Abfallgebühren wie folgt aus:

  1. Die Grundgebühr bei Anschluss an 60, 120 und 240 l Restabfallbehälter für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten je amtlich gemeldeter Person und Halbjahr steigt von derzeit 21,42 € auf 27,85 €.
  2. Die Grundgebühr bei Anschluss an 660 und 1.100 l Restabfallbehälter in Großwohnanlagen steigt von derzeit 19,14 € auf 24,88 €.
  3. Mengenabhängige Gebühr für die Entsorgung von Restabfällen aus Haushalten und gewerblichen Einrichtungen je Leerung:
  • 60 l von derzeit          3,44 €              auf       4,47 €,
  • 120 l von derzeit        5,37 €              auf       6,98 €,
  • 240 l von derzeit        8,81 €              auf       11,45 € und
  • 1.100 l von derzeit     16,61 €            auf       21,59 €.



Der KSJ verfolgt seit mehreren Jahren eine konsequente Stoffstromstrategie, die maßgeblich dazu beigetragen hat, die Abfallgebühren über einen so langen Zeitraum stabil zu halten. So konnten Kosten für die Verwertung für einzelner Abfallarten reduziert und Erträge aus der Vermarktung von Sekundärrohstoffen gesteigert werden. Die Bürgerinnen und Bürger können dies durch eine weiterhin konsequente Abfalltrennung unterstützen.