#11349-2023

Beschreibung des Mangels

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde heute Zeuge eine Verkehrsunfalls an der Kreuzung Lobedaer Straße/Keßlerstraße am Burgau-Park. Dort wurde ein Radfahrer von einem PKW erfasst und verletzt.

Abgesehen von menschlichem Versagen, das jeden Menschen treffen kann, scheint mir auch die Ampelschaltung an dieser Kreuzung für den Unfall mitverantwortlich. Für den Radfahrer hat sich die in dem anhängenden Foto dargestellte Situation gezeigt. Selbstverständlich hätte er halten müssen und abwarten müssen bis die vor ihm stehende Ampel von Rot auf Grün schaltet. Er hat aber die rote Ampel nicht wahrgenommen, sondern die dahinter liegende grüne Ampel. Ich fahre jeden Morgen über diese Ampel zur Arbeit und kann das bestätigen. Die grüne weiter entfernte Ampel wird unter einem günstigeren Winkel wahrgenommen und drängt sich mehr auf als die rote. Der Radfahrer ist also im Bewusstsein, dass er grün hätte, auf die Straße gefahren und wurde von einem von links kommenden PKW erfasst, der seinerseits grün hatte. So wie sich der Radfahrer verhielt, hatte ich nicht den Eindruck, dass er mutwillig über die rote Ampel fahren wollte. Er hat sie schlichtweg nicht wahrgenommen.

Ich glaube, dass die Situation dadurch entschärft werden könnte, wenn beide Fussgänger-Ampeln gleichzeitig auf grün oder rot schalten würden und der KFZ-Verkehr nur dann freigegeben würde, wenn beide Ampeln rot geschaltet wären.

Mit freundlichen Grüßen
Roland Schmidt

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Ampel
Status
Geschlossen
Abteilung
Elektrotechnik
Geokoordinaten
50.898636317504, 11.592439413125

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Viele Dank für die ausführliche Beschreibung Ihrer Beobachtungen. An stark frequentierten Kreuzungen ist die Ampelschaltung so umgesetzt, dass Fußgänger/Radfahrer in Ampelphasen  ohne Konfliktsituationen zusätzliche Freigabezeiten (Vorlauf oder Nachlauf) bekommen um bereits Teile der Kreuzung bis zur Mittelinsel queren zu können. Insbesondere an komplizierten Kreuzungen mit zusätzlichen Bahnfahrten in Seitenlage kann durch die Ausnutzung solcher Zeitfenster der gefühlte Stillstandzeit reduziert werden. Unter vekehrsorganisatorischer Gesichtspunkten ist die Signalisierung eindeutig.

Die von Ihnen vorgeschlagene generelle Abschaffung zugunsten einer Komplettfreigabe wäre nur eine Reduzierung der Freigabezeiten für Fußgänger/Radfahrer.

mit freundlichen Grüßen

Ihr Kommunalservice Jena

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #11462-2023, die neue ID ist: #11349-2023.

Kommentare

Vielen Dank für Ihre Anmerkung. Wir haben diese an die zuständigen Kolleg*innen weitergeleitet. Da der Mängelmelder jedoch nicht als Medium für Diskussionen dient, wurde Ihr Kommentar entfernt.

Ihr Mängelmelder-Team

Radfahrer sollten halt auf Verkehrszeichen achten und an Kreuzungen die im Paragraph 1 STVO geforderte Vorsicht walten lassen.

Im Bereich von Knotenpunkten, die mit Lichtsignalanlagen geregelt sind, finden zuallerst die zutreffenden §§ der StVO Anwendung. Der vielzitierte §1 kommt dann zum Tragen, wenn keine anderweitige, spezielle Regelung gilt. Dies ist an der Kreuzung nicht der Fall. Alle Wegebeziehungen sind entweder signaltechnisch eindeutig geregelt oder aber es gelten die übrigen §§, beispielhaft §9 StVO.

Bei geschilderter Situation dürfte der Führer des links abbiegenden KFZ (von GöschwitzerStraße/Keßlerstraße links in Lobedaer Straße Fahrtrichtung Westen) den größten Fehler begangen haben: nämlich beim Abbiegen nicht auf Verkehr geachtet haben, der geradeaus (hier: über die Furt) möchte.
Warum muss er diesen Verkehr beachten? Weil die gewünschte Fahrtrichtung NICHT durch einen "Grünen Pfeil" (Achtung: nicht verwechseln mit "Grünpfeil") signalisiert wird, sondern durch eine Vollscheibe. Der entgegenkommende Verkehr auf der Fahrbahn (vom Burgaupark kommend) hat damit Vorrang. Auch der parallel stattfindene Fuß- und Radverkehr hat Vorrang.
Der Linksabbieger ist absolut wartepflichtig. Und: es hat den Linksabbieger nicht die Bohne zu interessieren, ob der querende Fuß- und Radverkehr nun an irgendeinem Signal rot oder grün hat.
Nicht umsonst sind Ampeln in der Regel so auszuführen, dass abbiegender Verkehr Signale für den parallel laufenden Fuß- und Radverkehr überhaupt nicht sehen _kann_
Damit man sich eben nicht darauf verlässt "ach, der hat rot, ich kann fahren".

Heute Nachmittag erst ein Grundschulkind gesehen dem an einer anderen Stelle (Knebelstraße) genau das gleiche passiert, hat auf die falsche Ampel geschaut und ist bei rot auf die Straße gelaufen. Zum Glück kam kein Auto.

Wird es irgendwann einmal gelingen, die korrekte Darstellung von Hochformatfotos im Mängelmelder zu implementieren? Ständig geht bei solchen Meldungen wie dieser der wesentliche Kontext verloren, weil heute keiner mehr auf die Idee kommt, sein Handy zum Fotografieren quer zu halten und der Mängelmelder oben und unten die Hälfte des Bildes einfach wegschneidet.

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