This is a cache of https://gpv.jena.de/de/praevention/verrueckt_na_und_/745595. It is a snapshot of the page at 2024-11-24T14:01:02.342+0000.
Verrückt? Na und!
Logo - Header
Schultag mit Verrückt? Na und!
©Irrsinnig Menschlich

Verrückt? Na und!

Seelisch fit in Schule und Ausbildung

Das Projekt

Verrückt? Na und! ist ein Projekt des Irrsinnig Menschlich e. V. und verbreitet sich seit 2013 auch in Thüringen. Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen, Heike Werner, hat dafür die Schirmherrschaft übernommen.

Verrückt? Na und! bringt das Thema psychische Erkrankungen und seelische Krisen in die Schule und zeigt Schülern und Lehrern, mit welchen einfachen und wirksamen Wegen die seelische Gesundheit gestärkt und Krisen gemeistert werden können.

Warum Verrückt? Na und!

Seelische Krisen kommen im Jugendalter häufig vor. Während des Projektes werden die Schüler angeregt, sich über Fragen zu psychischer Gesundheit auszutauschen. Das Besondere am Projekt ist, dass hierfür auch ein Experte in eigener Sache zur Verfügung steht, der also selbst eine psychische Erkrankung bewältigt hat.

Gleichzeitig werden die pädagogischen Fachkräfte zum Thema geschult.

Zahlen und Fakten zu psychischen Erkrankungen

  • 20 % der 13- bis 18-Jährigen haben psychische Gesundheitsprobleme.
  • Oft vergehen mehrere Jahre, bis sie Hilfe suchen und bekommen.
  • Ca. zwei bis drei Millionen Heranwachsende haben mindestens einen Elternteil, der psychisch erkrankt ist.
  • 90 % der jungen Menschen, die durch Suizid sterben, hatten zuvor eine psychische Erkrankung

Regionalgruppe

Um das Projekt in Thüringen zu verbreiten, wurden verschiedene Regionalgruppen gegründet. Sie möchten das Projekt gern an Ihre Schule holen? Dann können Sie sich an die Regionalgruppe Jena (siehe Kontaktbox) wenden.

In Jena ist Verrückt? Na und! in das Projekt "Kinder stark machen - Präventionsprogramm für Kinder aus sucht- und psychisch belasteten Familien" eingebunden, gefördert vom GKV-Bündnis für Gesundheit in Thüringen nach § 20a SGB V.

Links