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Kindertagespflege - Platzvergabe und Beratung (Kindertagespflegeperson/Tagesmutter finden)

Das Team Kindertagespflege vermittelt Kinder an eine geeignete Tagespflegeperson (Tagesmutter, Tagesvater). Außerdem werden Erziehungsberechtigte und Tagespflegepersonen in allen Fragen der Kindertagespflege beraten.

Anspruch

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Kindertagesbetreuung vom vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes an. Eltern können wählen zwischen einer Betreuung in einer Tageseinrichtung und der Betreuung in Kindertagespflege. Nach dem vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes erfolgt der Wechsel in eine Kindertageseinrichtung. Für Kinder in einem Alter unter dem vollendeten ersten Lebensjahr kann Kindertagespflege vermittelt werden, wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, sich in einer ausbildung befinden oder wenn die Förderung in Kindertagespflege der Gewährleistung des Kindeswohls dient.

Ziel der Vermittlung in Kindertagespflege ist eine passgenaue kontinuierliche Betreuung, Bildung und Erziehung, die gleichzeitig dem Wohl des Kindes, den Wünschen der Eltern sowie den Interessen und Ressourcen der Tagespflegeperson vor Ort gerecht wird.

Rahmenbedingungen

Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf und kann in der Regel 20, 30, 35 oder 40 Stunden pro Woche betragen.

Die Rechte und Pflichten aus dem Kindertagespflegeverhältnis zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern werden in einem Vertrag (PDF) geregelt.

Bei etwaigen Ausfallzeiten der Tagespflegeperson können in Abstimmung mit der Tagespflegeperson und der Fachberatungsstelle andere Betreuungsmöglichkeiten sicher gestellt werden. 

Während des vermittelten Betreuungsverhältnisses besteht ein Anspruch  auf fortwährende Begleitung im Rahmen der fachlichen Beratung durch die Fachberaterinnen Kindertagespflege.

Vermittlung 

Die Vermittlung kann auf Antrag ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes erfolgen. Eltern haben bereits vor Antragstellung Anspruch auf Information und Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. Eltern erhalten im Ergebnis eines individuellen Beratungsgesprächs oder auch per E-Mail Informationen über das zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt des Kindes verfügbare Platzangebot bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater. Die Anmeldung kann bei einzelnen Kindertagespflegepersonen auch direkt über das Kita-Portal erfolgen.

Aufnahme

Die Aufnahme in eine Kindertagespflegestelle erfolgt nach der Erteilung eines schriftlichen Bescheides in der Regel nach einer 14-tägigen Eingewöhnungszeit im Beisein einer familiären Bezugsperson und in Absprache mit der Kindertagespflegeperson.

Gebühren für Tagespflege

Die Gebührenerhebung wird durch die Gebührensatzung für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Stadt Jena geregelt. Gebühren werden (adäquat eines Kindertagesstättenplatzes) als Monatsbetrag erhoben und nach dem monatlichen Einkommen der Eltern, der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder und dem Betreuungsumfang bemessen.

 
Tag Zeiten
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag nach Vereinbarung

 

  • § 24 SGB VIII
  • § 2 ThürKitaG
  • Satzung der Stadt Jena über die Förderung und Ausgestaltung der Kindertagespflege
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Klingebiel

Fachberatung Kindertagespflege

Team Kindertagesbetreuung

E-Mail: silke.klingebiel@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-2750

Raum: 00_01.02

Frau Hoffmann

Sachbearbeiterin

Team Kindertagesbetreuung

E-Mail: andrea.hoffmann@jena.de

Telefon: 0049 3641 49 2728

Raum: 00_01.02