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Luftreinhalteplanung

In der europäischen Richtlinie über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität und den zuge­hörigen Tochterrichtlinien sowie in der jüngsten Richtlinie des europäischen Parlaments über Luftqualität und saubere Luft (2008/50/EG) sind Grenzwerte für Luftschadstof­fe zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt enthalten.

Bei Überschreitung der Grenzwerte: Pflicht zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen

Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im August 2010 sowie der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV vom 02.08.2010 wurde die EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Es besteht bei Überschreitung von Immissi­onsgrenzwerten die Pflicht zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen (§ 47 Abs. 1-3 BImSchG).

Verantwortlich für die Erstellung von Luftreinhalteplänen im Freistaat Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (ehem. Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar).

Der ab Januar 2005 einzuhaltende Grenzwert für Feinstaub (PM10) wurde zeitweise überschritten.

Daraus ergab sich die Erfordernis zur Aufstellung eines „Aktionsplanes zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung in der Stadt Jena“, insbesondere mit Maßnahmen zur Minderung des Feinstaubes, welcher seit November 2008 vorliegt. Der vorher öffentlich ausgelegte Aktionsplan wird bei Entscheidungen zur Luftreinhaltung berücksichtigt.

Seit 2010 ist für Stickstoffdioxid ein Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ einzuhalten. Das in der Westbahnhofstraße gemessene Jahresmittel lag im Jahre 2010 darüber. Aufgrund der Überschreitung wurde erneut ein Luftreinhalteplan erarbeitet.

Der Aktionsplan vom Februar 2012 wurde im März 2012 bekannt gemacht und erneut öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind durch die Stadt Jena umzusetzen.

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Team Immissionsschutz

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland