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Restabfall
In die Schwarze Tonne (Restabfalltonne) gehören nur die Abfälle, die nicht einer getrennten Verwertung und/oder einem Recycling zugeführt werden können.
Der Restabfall wird durch den Kommunalservice Jena eingesammelt, befördert und in die Thermische Abfallverwertungsanlage Zorbau gebracht, dort behandelt und die Restmenge anschließend in Form von Asche und Schlacke auf Deponien abgelagert.
Was gehört in den Restabfall?
- Kunststoffe ohne "Grüner Punkt"
- Gummi
- Glühlampen
- Hygienepapier und -artikel
- Kehricht, Asche
- Haare
- Klebestreifen
- Geschirr, Keramik
- Staubsaugerbeutel
- Stifte, Spielzeug
- alte Tapetenreste
- Federbetten
- Teppichbodenreste
- Wegwerfwindeln
- Zigarettenkippen
- stark verschmutzte Wertstoffe
- nicht verwertbare Alttextilien
- Farben, Lacke (ausgetrocknet, lösemittelfrei)
- Wischlappen
- CD's, Kassetten
- kaputte Schuhe, unbrauchbare Sachen
- Zahn-, Spül- und WC-Bürsten etc.
Weitere Hinweise zur Entsorgung von Abfällen finden Sie unter dem Abfall-ABC.
Gebührenstelle
07749 Jena
Deutschland
Behältnisse für die Entsorgung
Die Abfallbehälter 60 l, 120 l oder 240 l (Farbe schwarz) können Sie bei uns in der Löbstedter Straße 56 oder bei anderen Anbietern erwerben.
Erwerb und Registrierung von Schwarzen Tonnen
Die Behälter müssen durch den KSJ mit einem Transponderchip und einer Identnummer (weißer Aufkleber) ausgerüstet sein, die eine automatische grundstücksbezogene Datenerfassung und für Restabfallbehälter eine korrekte Gebührenerhebung gewährleisten. Der Behältererwerb ist durch den Grundstückseigentümer/Hausverwalter zu beauftragen bzw. durch eine entsprechende Zustellvertretervollmacht.
Abfallbehälter der Größen 1.100 l und 660 l Abfallbehälter (Farbe grün) sowie 5 m³ Absetz- und Umleermulden sowie Presscontainer vermieten wir an Wohnungsgesellschaften, private Vermieter oder Gewerbebetriebe. Bitte setzen Sie sich dafür mit unserem Bereich Vertrieb: vertrieb-ksj@jena.de in Verbindung. Die Anzahl und Größe der Restabfallbehältnisse richten sich nach dem auf dem Grundstück zutage getretenen Bedarf.
Mindestvorhaltevolumen
Das Mindestvorhaltevolumen für Restabfall beträgt für jedes bebaute und bewirtschaftete Wohngrundstück (unabhängig von der Anzahl der Leerungen) 15 l je Bewohner. Für jedes Grundstück ist jedoch mindestens ein Restabfallbehältnis von 60 l bereitzustellen.
Mindestleerungen
Für jeden angemeldeten Restabfallbehälter werden pro Kalenderhalbjahr entsprechend der Bereitstellungspflicht mindestens zwei Leerungen berechnet.
Restabfallentsorgung
Die Leerung der Abfallbehältnisse erfolgt nach festgelegten Tourenplänen. Die Termine können Sie sich im Abfallentsorgungskalender anzeigen lassen.
Das Bereitstellen der unverschlossenen Abfallbehältnisse hat am Entleerungstag bis 6.00 Uhr an der Grenze zum öffentlichen Verkehrsraum (außerhalb von Fahrbahnen) zu erfolgen.
Downloads
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SEPA-Lastschriftmandat
187.5 KB fileformat: pdf
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Vollmacht-Zustellvertreter
184.23 KB fileformat: pdf
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Änderungsanzeige für Abfallbehälter wegen Abmeldung, Umsetzung oder (Wieder)anmeldung
5.57 KB fileformat: pdf
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Anzeige Eigentümer bzw. Eigentümerwechsel durch Alteigentümer oder Neueigentümer
5.14 KB fileformat: pdf
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Abfallsatzung (ab 01.01.2024)
106.63 KB fileformat: pdf
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Abfallgebührensatzung (ab 01.01.2024)
81.58 KB fileformat: pdf
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Abfallverwertungsanlage Zorbau
869.73 KB fileformat: pdf
Gebührenstelle
07749 Jena
Deutschland