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Migrationsbeirat

Die nächste wahl des Migrationsbeirates findet voraussichtlich Anfang 2025 statt.

wahlergebnis 2019

  • wahlberechtigte: 10.240 Personen
  • Wähler_innen: 1.305 Personen
  • Abgegebene, gültige Stimmen: 3.888
  • wahlbeteiligung: 12,74 %

21 Kandidatinnen und Kandidaten stellten sich zur wahl für den Jenaer Migrationsbeirat. Sie werden hier in der Reihenfolge benannt, in der sie ihre Kandidatur erklärt haben.

Die Namen der neugewählten Beiratsmitglieder sind durch Fettung hervorgehoben. Dabei wurden 5 Plätze an die Kandidat_innen vergeben, die die meisten Stimmen für eine Region erhalten haben. Weitere 4 Plätze wurden an die Kandidat_innen vergeben, die nachfolgend die meisten Stimmen bekommen haben.

Kandidatin / Kandidat Herkunftsland Region Stimmen
Ekinci, Dilara Türkei Südliche Mittelmeeranrainerstaaten/Naher Osten 175

Othman, Ibrahim

Syrien Südliche Mittelmeeranrainerstaaten/Naher Osten 548

Al Mahmoud, Fared

Syrien Südliche Mittelmeeranrainerstaaten/Naher Osten 13

Alhussein, Farid

Syrien Südliche Mittelmeeranrainerstaaten/Naher Osten 141

Allami, Mustafa

Irak Südliche Mittelmeeranrainerstaaten/Naher Osten 374

Alrweishdi, Mohammad

Syrien Südliche Mittelmeeranrainerstaaten/Naher Osten 42

Falfala, Omar

Syrien Südliche Mittelmeeranrainerstaaten/Naher Osten 134

Nazari, Seyed Mohammad Reza

Iran Südliche Mittelmeeranrainerstaaten/Naher Osten 93

Tesfagaber, Danait

Eritrea Afrika 125

Albrethsen, Gary Steven

USA Amerika 238

Gebreysus, Abel

Eritrea Afrika 43

Egbe, Daniel Ayuk Mbi

Kamerun Afrika 78

Nizovtsev, Ivan

Russische Föderation Osteuropa 399

Mouhyi, Mohammed

Marokko Südliche Mittelmeeranrainerstaaten/Naher Osten 19

Dr. Kraibooj, Kaswara

Syrien Südliche Mittelmeeranrainerstaaten/Naher Osten 75

Hammad, Shymaa

Ägypten Südliche Mittelmeeranrainerstaaten/Naher Osten 82

Kvarantan Huber, Lea

Kroatien Osteuropa 209

Al-Mudhaffar, Sana

Irak Südliche Mittelmeeranrainerstaaten/Naher Osten 381

Mauersberger Pedrosa de Araújo, Rea Silvia

Brasilien Amerika 310

Taleb, Ammar

Syrien Südliche Mittelmeeranrainerstaaten/Naher Osten 43

Wu, Qingfang

China Asien 366

Somit gewählte Mitglieder

  • Herr Albrethsen
  • Herr Allami
  • Frau Al-Mudhaffar
  • Frau Kvarantan-Huber
  • Frau Mauersberger
  • Herr Nizovtsev
  • Herr Othman
  • Frau Tesfagaber
  • Frau Wu

 

 

Briefwahl

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Was ist der Migrationsbeirat?

Der Beirat für Migration und Integration der Stadt Jena (Migrationsbeirat) wird 2019 für die nächsten fünf Jahre neu gewählt.

Der Migrationsbeirat vertritt alle Einwohnerinnen und Einwohner Jenas, die Ausländer und Migranten sind. Seine Aufgaben sind u. a.:

  • Interessenvertretung aller Ausländer und Migranten in Jena
  • regelmäßige Sitzungen (Sitzungssprache ist Deutsch)
  • Berichterstattung im Stadtrat
  • Stellungnahmen zu kommunalen Vorhaben, die die ausländischen und migrantischen Einwohnerinnen und Einwohner besonders betreffen

wahlberechtigung nach § 15 Hauptsatzung

wahlberechtigt ist jeder, der

  • nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1GG ist und
  • am oder vor dem 03.12.2001 geboren ist und
  • mit Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Jena gemeldet ist.

wahlberechtigt ist ebenfalls jeder, der am oder vor dem 03.12.2001 geboren ist, mit Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Jena gemeldet ist und

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG ist und diese Rechtsstellung als ausländischer Einwohner durch Einbürgerung im Inland erworben hat oder
  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG ist und zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder
  • als Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG in die Bundesrepublik gekommen ist oder
  • dessen Vater oder Mutter kein Deutscher bzw. keine Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist.

Wählerverzeichnis

Ins Wählerverzeichnis werden alle Einwohnerinnen und Einwohner aufgenommen, die nach § 15 Hauptsatzung wahlberechtigt sind, soweit die Voraussetzungen für die wahlberechtigung durch die Stadt Jena ermittelt werden können. Anhand des Wählerverzeichnisses werden die Unterlagen zur Briefwahl verschickt.

Briefwahl

Die wahl des Migrationsbeirats erfolgt in Form einer Briefwahl. Das bedeutet, dass wahlberechtigte ab 12.11.2019 alle wahlunterlagen per Post nach Hause zugesendet bekommen. 

wahlberechtigte, die keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, wenden sich an das Büro für Migration und Integration, Saalbahnhofstraße 9.

  • Wer wahlberechtigt ist und nicht ins Wählerverzeichnis aufgenommen wurde, kann sich noch bis zum 22.11.2019 aufnehmen lassen.
  • Wer wahlberechtigt ist und im Wählerverzeichnis geführt wird und dennoch keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, kann die Unterlagen noch bis zum 29.11.2019 bekommen. Verlorene wahlunterlagen werden nicht ersetzt.

Die wahlunterlagen bestehen aus:

  • einem Informations- und Merkblatt
  • einem wahlschein mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und eidesstattlicher Versicherung
  • einem Stimmzettel
  • einem Stimmzettelumschlag
  • einem Rücksendeumschlag (wahlbriefumschlag) mit der Adresse des wahlbüros

Auf dem wahlschein muss unter Angabe von Ort und Datum die eidesstattliche Erklärung unterschrieben werden, dass der wahlberechtigte selbst den Stimmzettel gekennzeichnet hat.

Auf dem Stimmzettel können drei Stimmen an einen oder an verschiedene Kandidaten gegeben werden. Die Auswahl muss eindeutig erkennbar sein.

Der Stimmzettel wird in den Stimmzettelumschlag gelegt und verschlossen. Stimmzettelumschlag und wahlschein werden zusammen in den Rücksendeumschlag gelegt. Der Rücksendeumschlag wird verschlossen und an die aufgedruckte Adresse gesendet. Die Rücksendung ist kostenlos.

Wichtig: Ein Stimmzettel kann nur dann berücksichtigt werden, wenn er bis zum 03.12.2019 um 24:00 Uhr im wahlbüro eingegangen ist.

Kandidatur

Einwohnerinnen und Einwohner Jenas, die sich als ehrenamtliches Mitglied in den Migrationsbeirat wählen lassen wollen, können sich im dafür vorgesehenen Zeitraum, vom 09.10. bis 29.10.2019, im Bürger- und Familienservice, Löbdergraben 12 als Kandidatin oder Kandidat registrieren lassen. Auch das Büro für Migration und Integration, Saalbahnhofstraße 9 nimmt Kandidaturen entgegen.

Ein zulässiger Kandidat bzw. eine zulässige Kandidatin ist:

  • selbst wahlberechtigt nach § 15 der Hauptsatzung
  • geboren am oder vor dem 03.12.2001
  • nicht ausgeschlossen nach § 2 oder § 3 der Hauptsatzung

 

Termin Aktion
09.10. - 29.10.2019

Einreichung der wahlvorschläge bzw. Kandidaturen im Büro für Migration und Integration

Letzte Möglichkeit zur Abgabe von wahlvorschlägen am 29.10.2019 ist der Einwurf bis 24:00 Uhr in den Fristenbriefkasten der Stadt Jena, Am Anger 15 in 07743 Jena.

anschließend Prüfung der wahlvorschläge
ab 12.11.2019 Versand der wahlunterlagen an alle wahlberechtigten

bis 22.11.2019

Ausstellung von Ersatzwahlscheinen
03.12.2019

letzter möglicher wahltag, an dem die Stimmzettel bis 24:00 Uhr im wahlbüro eingegangen sein müssen

Letzte Möglichkeit zur Abgabe der Stimmzettel am 03.12.2019 ist der Einwurf bis 24:00 Uhr in den Fristenbriefkasten der Stadt Jena, Am Anger 15 in 07743 Jena.               

04./05.12.2019 Auszählung und Veröffentlichung der wahlergebnisse

 

 

  • Thüringer Gesetz über die wahlen in den Landkreisen und Gemeinden
  • Thüringer Kommunalwahlordnung
  • Hauptsatzung der Stadt Jena

Büro für Migration und Integration

Tag Zeiten
Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Sowie nach Vereinbarung.

Bürger- und Familienservice

Tag Zeiten
Montag 09:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr