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Die Absicht zur Verbesserung bzw. grundhaften Erneuerung der Straße „Im Krähmer“ soll am 19. März 2015 beschlossen werden – Straßenbaubeiträge
Allgemein Termine

Die Absicht zur Verbesserung bzw. grundhaften Erneuerung der Straße „Im Krähmer“ soll am 19. März 2015 beschlossen werden

Die Strassen Im Kraehmer in Woellnitz in der Ortssatzung - Abbildung © Stadt Jena KSJ
Die Straßen „Im Krähmer“ in Jena-Wöllnitz in der Ortssatzung – Abbildung © Stadt Jena KSJ

Die Stadt Jena beabsichtigt die Straße „Im Krähmer“ (= Innenbereichstrecke) in Jena-Wöllnitz grundhaft zu erneuern und zu verbessern. Für diese Herstellungsmaßnahme sollen die beitragspflichtigen Anlieger in späteren Jahren anteilig zu Straßenbaubeiträgen nach dem ThürKAG und der Jenaer Straßenbaubeitragssatzung herangezogen werden. Der entsprechende Absichtsbeschluss ist für den 19. März 2015 im Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung vorgesehen und trägt die Nummer 15/0344-BV. ACHTUNG VERSCHIEBUNG: Die Vorlage wird nach einer Entscheidung des Dezernats Stadtentwicklung aufgrund des Umfangs der SEA-Tagesordnung am 19.03.2015 auf Donnerstag, den 16.04.2015 verschoben!

Die zu erneuernden Strassen Im Kraehmer in Woellnitz - Abbildung © Stadt Jena KSJ
Die zu erneuernden Straßenteile „Im Krähmer“ in Wöllnitz – Abbildung © Stadt Jena KSJ

Grundlage der beabsichtigten baulichen Maßnahme an der Straße „Im Krähmer“ ist deren schlechter Straßenzustand. Als das Wohngebiet entstand, wurden die Wegeverbindungen nur unzureichend hergestellt und auf eine funktionierende Straßenentwässerung ganz verzichtet. In einer nach Beschluss der Bauabsicht durchzuführenden Informationsveranstaltung mit den Grundstückseigentümern wird der Kommunalservice Jena die Notwendigkeit der Baumaßnahme darlegen und auf den Bauablauf eingehen.

Zudem wird die Gesamtmaßnahme dem Ortsteilrat Wöllnitz vorgestellt; von Seiten des Kommunalservice Jena ist vorgesehen, dies erst nach der Entscheidung über die Bauabsicht zu machen. Die Außenbereichsteile der Straße werden vom Kommunalservice Jena nicht erneuert bzw. verbessert und sind deshalb von einer späteren Beitragserhebung nicht betroffen.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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