Beschreibung des Mangels
Widersprüchliche Beschilderung für den Radverkehr
Entlang der Camburger Straße stadtauswärts werden Fahrradfahrer linksseitig per Schild 240 "Gemeinsamer Geh- und Radweg" zum Fahren verpflichtet.
Kurz vor der Kreuzung Altenburger Straße (etwa auf Höhe der Neuapostolischen Kirche) wird rechtsseitig der Gehweg (239) per Zusatzschild "Radfahrer frei" zur Benutzung freigegeben.
Da sich eine linksseitige Benutzungspflicht und zugleich eine rechtsseitige erlaubte Nutzung widersprechen, kann dies nur bedeuten, dass linksseitig ab dieser Stelle der Fahrradfahrer nicht mehr auf einem Radweg, sondern unerlaubterweise auf einem Gehweg fährt (Jede andere Bewertung wäre willkürliche Interpretation).
Wieso werden Verkehrssituationen vor einer Beschilderung nicht auf solche Widersprüche geprüft? Wieso kommt es in Jena an vielen Stellen zur Umsetzung solche Fehler? Fehlt hier die Fachkompetenz oder schlichtweg der Wille?
Ich bitte diese widersprüchliche Beschilderung umgehend zu korrigieren. (Sie ist leider nur ein Beispiel der ansonsten entlang der gesamten Camburger Straße in beide Richtungen idiotischen und fehlerhaften Regelung des Radverkehrs. Wer Gästen Jenas Unvermögen i.S. Radverkehrsführung vorführen will, muss nur einmal die Camburger Straße entlangfahren.)
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.946178400544, 11.604470014572
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