Baumfällung - Genehmigung
Baumfällungen und Schnittmaßnahmen, die die Gestalt der Bäume wesentlich verändern oder diese in ihrer natürlichen Entwicklung beeinträchtigen, bedürfen in der Regel einer Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde.
Details
Baumschutzsatzung
Die Stadt Jena hat bereits im Jahr 1997 eine Baumschutzsatzung erlassen. Diese regelt insbesondere, welche Maßnahmen an Bäumen zulässig sind oder unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen von den Verboten der Satzung genehmigt werden können. Sie ist anzuwenden auf Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und innerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen.
Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist bei der unteren Naturschutzbehörde zu stellen. Die betreffenden Bäume bzw. Gehölze werden anschließend von einem Mitarbeiter vor Ort begutachtet. Bei schwierigen Entscheidungen erfolgt eine Einbeziehung der Baumschutzkommission oder von Ortsteilräten bzw. Ortsteilbürgermeistern.
Die Genehmigung regelt die erforderlichen Erhaltungs- oder Schutzmaßnahmen und enthält Auflagen für Ersatzpflanzungen. Bei Baumfällungen in dichten Baum- und Gehölzbeständen bzw. auf Grundstücken mit einem überdurchschnittlichen Baumbestand werden keine Ersatzpflanzungen beauflagt.
Zeitraum für Baumfällungen und Schnittmaßnahmen
Baumfällungen und Schnittmaßnahmen sind aus Gründen des Artenschutzes nur von Anfang Oktober bis Ende Februar zulässig und bedürfen in der Regel einer Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde.
Unterlagen
Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung (bei Baumfällung: Formular unter downloads) ist schriftlich oder per E-Mail mit folgenden Angaben bei der unteren Naturschutzbehörde einzureichen:
- Erläuterung der geplanten Maßnahme
- Gemarkung, Flur, Flurstück
- bei größeren Grundstücken bzw. Baumaßnahmen Lageskizze mit Standort, Art, Höhe, Stammumfang und Kronendurchmesser
- Begründung
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Rechtsgrundlagen
- Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Jena - Baumschutzsatzung
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Herr Ecke | Sachbearbeiter Baumschutz & Baumschutzkommission Team Naturschutz (Untere Naturschutzbehörde) |
E-Mail: thomas.ecke@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5264 Fax: 0049 3641 49-5255 |