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Bebauungsplan "Altes Gut Burgau"
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Bebauungsplan "Altes Gut Burgau"

Für den Bereich des "Alten Gutes" im Ortsteil Burgau hat der derzeitige Flächeneigentümer im Oktober 2015 einen Antrag auf Einleitung eines förmlichen Bebauungsplanverfahrens gestellt. Das Areal weist aktuell erhebliche städtebauliche Mängel auf. Trotz seiner relativen Zentrumsferne eignet es sich daher besonders gut für die vom Stadtrat mit Blick auf die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung und die zu erwartende Veränderung der Wohnraumansprüche im Jahr 2011 geforderte Mobilisierung von Wohnbauflächen.

Weitere Informationen zum vorhaben

Mit dem Verfahren wird die planungsrechtliche Voraussetzung für eine überwiegend 2- bis 3-geschossige Wohnnutzung mit ergänzenden Dienstleistungsangeboten unter besonderer Beachtung von altersgerechten, barrierefreien und sonstigen speziellen Wohnformen geschaffen.

Letzter Beschluss zum vorhaben

  • Beschlussvorlage 18/1651-BV - Beschluss des Stadtrates vom 27.11.2018 "Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung B-Bu 06 "Altes Gut Burgau""
  • Beschlussvorlage 18/1649-BV - Beschluss Stadtrates vom 27.11.2018 "Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung B-Bu 06 "Altes Gut Burgau""
  • Beschlussvorlage 17/1180-BV - Beschluss des Stadtrates vom 15.03.2017 "Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan B-Bu 06 "Altes Gut Burgau""
  • Beschlussvorlage 15/0713-BV - Beschluss des Stadtrates vom 24.02.2016 "Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplan B-Bu 06 "Altes Gut Burgau""

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.11.2018 sowohl den Abwägungs- als auch den Satzungbeschluss gefasst.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die Satzung wurde am 28.01.2021 öffentlich bekannt gemacht. Damit ist der Bebauungsplan rechtskräftig und es besteht formelles Baurecht.

Kosten soweit bezifferbar

Die Kosten der Planung werden vom vorhabenträger getragen.

Betroffenes Gebiet

Burgau

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen / Wohnen
Soziales / Senioren
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Wirtschaft / Arbeit

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.

Informell: Ja.
Durch den vorhabenträger wurde im Jahr 2016 eine Quartierswerkstatt für alle interessierten Bürger*innen durchgeführt. Darüber hinaus wurden die Planungen in öffentlichen Sitzungen des Ortsteilrates vorgestellt. Es fanden 2018 mehrere Vor-Ort-Termine mit Vertretern der Bürgerinitiative, der vorhabenträgerin, der Politik und der Stadtverwaltung statt.

Aktualisierungsdatum

01.02.2021

Versionsnummer

4.0

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