#4636-2020

Beschreibung des Mangels

Die Westbahnhofstraße wird an dieser Stelle von der Eisenstrecke Erfurt-Gera überführt.
Die Straße weist einen Fahrstreifen pro Richtung auf, beide Fahrstreifen sind mit ununterbrochener Mittelmarkierung getrennt.
Der Fahrstreifen in Richtung stadtauswärts verfügt über einen Schutzstreifen.

In beide Richtungen fahren Rad Fahrende gemäß der StVO auf der Fahrbahn.
In Höhe der Eisenbahnüberführung ist tagtäglich zu beobachten, wie Rad Fahrende sowohl in Richtung stadteinwärts, als auch Richtung stadtauswärts von kfz ohne den vorgeschriebenen Mindest(!)abstand überholt werden. Auch hier im Portal und beim Jenaer Nahverkehr eingegangene Beschwerden zeigen dies deutlich.

Da weder der Fahrstreifen stadteinwärts, noch der Fahrstreifen stadtauswärts breit genug für das regelkonforme Überholen von Rad Fahrenden durch mehrspurige kfz sind, ist mit der ununterbrochenen Mittellinie de facto ein Überholverbot angeordnet. Dieses wird - wie erwähnt - wiederholt nicht eingehalten.

Ich möchte den Fachdienst hiermit bitten, die Anordnung von Z.277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen) zu prüfen. Die Anordnung würde die bestehende und nicht eingehaltene Regelung verdeutlichen und jedem kfz-Führer klarmachen, dass Rad Fahrende hier nicht zu überholen sind.

Aus Gründen der Vollständigkeit sei darauf hingewiesen, dass ein Schutzstreifen keinen Sonderweg (Radweg) abgrenzt. Der Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn. Somit gelten gegenüber den Rad Fahrenden auf dem Schutzstreifen die in der StVO nunmehr konkret mit Zahlen angegebenen Mindestabstände beim Überholen.

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.924516614049, 11.57795637846

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Informationen.

Die von Ihnen angesprochenen Sachverhalte können leider nicht in der von Ihnen

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4728-2020, die neue ID ist: #4636-2020.

Kommentare

Na klar, wenn ein Radfahrer mit 3km/h den Berg hinauf kriecht, fahren alle bestimmt brav hinterher. Hier ist genügend Platz zum überholen und die Straße ist sehr übersichtlich. Auch ein Schild würde hier unter Garantie nichts ändern.
Wenn man hier überhaupt etwas verändern möchte, dann bitte sinnvoll. Z.B. könnte man den Radweg auf den Fußweg legen, der ist breit genug...

Dafür sind mit hoher Wahrscheinlichkeit die Voraussetzungen nach §45 (9) StVO nicht erfüllt. Außerdem ist Radfahrern das Befahren des Gehwegs stadtauswärts jetzt schon erlaubt (Vz. 239 + 1022-10), außer bei der Unterführung, dort sind nicht einmal die Voraussetzungen für eine Freigabe des Gehwegs erfüllt.

Es könnte auch helfen, die Schutzstreifenmarkierung zu entfernen. Es ist nämlich so, daß man als Radfahrer von Kraftfahrern mit deutlich weniger Abstand überholt wird, wenn ein Schutzstreifen markiert ist. Dieser wird dann von den meisten Kraftfahrern als eigene Fahrspur für Radfahrer wahrgenommen. Kaum ein Kraftfahrer kennt die Details bzgl. Schutzstreifen, meisten kennen nicht einmal den Begriff. Das wird sich auch kaum ändern. In der Praxis bedeutet ein Schutstreifen, daß ich als Radfahrer enger überholt werde.

So lange es von der Stadt kein sinnvolles Radverkehrskonzept und keine Radwege gibt die baulich von der Straße getrennt (und diese auch nie in Betracht gezogen werden) müsste der Fall das jeder Autoverkehr hinter jedem Radfahrer der mit 3km/h den Berg hinauf kriecht brav hinterher fährt die Realität sein. Das ist vom Prinzip auch genau das was von vielen Autofahrern immer gefordert wird die der Meinung sind das Radfahrer keine extra Wege brauchen und einfach auf der Straße fahren können. Nur hält sich dann fast kein Autofahrer an die Mindestabstände beim überholen - enges überholen am Berg mit Gegenverkehr ohne Mindestabstand ist in Jena Normalität an fast allen bergigen Brennpunkten an denen es keine getrennten Radwege gibt (also praktisch alle).

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