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Sonntagsfahrverbot / Ferienreiseverordnung - Ausnahme

An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowohl LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 t als auch LKW mit Anhänger nicht verkehren.

Während der Ferienreisezeit im Sommer gilt auf zahlreichen Autobahnen und Bundesstraßen auch ein Samstagsfahrverbot (Ferienreiseverordnung).

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Der Antrag muss rechtzeitig - mindestens 1 Woche vor Beginn der geplanten Fahrt - eingegangen sein.

Bitte nutzen Sie hierzu den entsprechenden Antrag (siehe Formulare).

Außerdem sind Kopien folgender Unterlagen erforderlich:

  • Fracht- und Begleitpapiere (Kopie)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Anhängerschein (Kopie)
  • Nachweis der Erforderlichkeit des Transportes während der Verbotszeit (Kopie)
Tag Zeiten
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns nach telefonischer Absprache.

Die Festsetzung der Gebührenhöhe erfolgt nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) in der jeweils gültigen Fassung.

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Telefon: 0049 3641 49-5101

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