Sozialhilfe - Leistungen nach SGB XII
Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die bei Bedürftigkeit ansonsten keine Leistungen erhalten.
Keine Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII erhalten:
- erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren (Anspruchsberechtigte nach dem Arbeitslosengeld II) und
- 65-jährige oder Ältere bzw. dauerhaft voll Erwerbsgeminderte (Anspruchsberechtigte auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII)
Details
Wer kann diese Leistungen erhalten?
Hilfe zum Lebensunterhalt erhaltenMenschen im erwerbsfähigen Alter, für die vorübergehend keine Erwerbstätigkeit (festgestellte befristete volle Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Rentenversicherung) möglich ist. Dies sind z. B. Bezieher einer Zeitrente wegen Erwerbsminderung oder Altersrentner, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Hilfe zum Lebensunterhalt ist dem zu gewähren, der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen, beschaffen kann. Sie kann Ihnen also nur dann zustehen, wenn Sie nicht mehr arbeiten können, keine ausreichende Rente oder Leistungen anderer Sozialleistungsträger erhalten oder wenn Unterhaltszahlungen zu gering sind. Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird nach Regelsätzen (entsprechende Regelbedarfsstufe nach Alter) gewährt.
In den jeweiligen Regelbedarfsstufen wurden mit wenigen Ausnahmen auch die früheren (nach Bundessozialhilfegesetz) einmaligen Leistungen (z. B. Bekleidung, Hausrat) einbezogen. Einmalige Leistungen sind nunmehr nur noch z. B. für die Erstausstattung bei Geburt eines Kindes möglich. Leistungsberechtigte erhalten durch die Pauschalierung eine größere Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit.
Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst außerdem die tatsächlichen Kosten für die Wohnung (z. B. Miete) und die laufenden Heizkosten, sofern sie nicht unangemessen sind.
Berechnung der Höhe der Leistungen nach SGB XII
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, sämtliches Einkommen für Ihren Bedarf einzusetzen. Bestimmte Einkünfte wie z. B. die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz bleiben außer Betracht.
Die im Einzelfall zu gewährende Hilfe errechnet sich als Unterschiedsbetrag zwischen dem Bedarf (Regelbedarfsstufe plus Mehrbedarfszuschläge plus angemessene Unterkunftskosten) und dem anrechenbaren Einkommen.
Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der Antragstellung.
Ablauf
Antragstellung
Bitte füllen Sie den Antragsvordruck soweit es Ihnen möglich aus. Bei Ihrer Vorsprache im Fachdienst helfen wir Ihnen gern beim Vervollständigen der Angaben im Antragsformular.
Unterlagen
Beim Beantragen von Leistungen nach dem SGB XII sind vollständige Angaben über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig.
Diese Angaben sind soweit wie möglich durch Belege wie z. B.
- Rentenbescheid
- Wohngeldbescheid
- Nachweis über Unterhalt
- Nachweis über Vermögen (Sparbücher, Lebensversicherung, Kontoauszüge von Bausparverträgen, Kraftfahrzeugbrief, usw.)
- Mietvertrag sowie aktuelle Miete
- personalausweis oder Reisepass
nachzuweisen. Weitere Nachweise werden ggf. nachgefordert.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Dienstag |
08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr |
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Herr Tetschke | Teamleiter Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen |
E-Mail: grusi-hlu@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4433 Fax: 0049 3641 49-4604 |
Frau Klammt | Sachbearbeiterin Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen für die Buchstabenbereiche: B, P Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen |
E-Mail: grusi-hlu@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4432 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 3_36 |
Frau Fraß | Sachbearbeiterin Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen für die Buchstabenbereiche: E, Q, R, U, W, X Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen |
E-Mail: grusi-hlu@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4609 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 03_11 |
Herr Biedermann | Sachbearbeiter Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen für die Buchstabenbereiche: F, J, K Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen |
E-Mail: grusi-hlu@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4434 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 03_13 |
Frau Glatz | Sachbearbeiterin Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen für die Buchstabenbereiche: G, Sch Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen |
E-Mail: grusi-hlu@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4608 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 03_12 |
Frau Kunze | Sachbearbeiter Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen für die Buchstabenbereiche: S (ohne Sch), C, I Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen |
E-Mail: grusi-hlu@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4438 Fax: 0049 3641 49-4604 |
Frau Gründler | Sachbearbeiter Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen für die Buchstabenbereiche: H, O, V, Y Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen |
E-Mail: grusi-hlu@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4435 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 03_07 |
Frau Walther | Sachbearbeiterin Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen für die Buchstabenbereiche: A, D, M, N Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen |
E-Mail: grusi-hlu@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4436 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 3_11 |
Frau Heering | Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen und Ausgleichsleistungen für Opfer des SED-Unrechts für Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter: für die Buchstabenbereiche: T, L, Z; für Ausgleichsleistungen für Opfer des SED-Unrechts: A-Z Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen |
E-Mail: grusi-hlu@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4663 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 3_05 |