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Sozialhilfe - Leistungen nach SGB XII

Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die bei Bedürftigkeit ansonsten keine Leistungen erhalten.

Keine Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII  erhalten:

  • erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren (Anspruchsberechtigte nach dem Arbeitslosengeld II) und
  • 65-jährige oder Ältere bzw. dauerhaft voll Erwerbsgeminderte (Anspruchsberechtigte auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII)

Wer kann diese Leistungen erhalten?

Hilfe zum Lebensunterhalt erhaltenMenschen im erwerbsfähigen Alter, für die vorübergehend keine Erwerbstätigkeit (festgestellte befristete volle Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Rentenversicherung) möglich ist. Dies sind z. B. Bezieher einer Zeitrente wegen Erwerbsminderung oder Altersrentner, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Hilfe zum Lebensunterhalt ist dem zu gewähren, der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen, beschaffen kann. Sie kann Ihnen also nur dann zustehen, wenn Sie nicht mehr arbeiten können, keine ausreichende Rente oder Leistungen anderer Sozialleistungsträger erhalten oder wenn Unterhaltszahlungen zu gering sind. Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird nach Regelsätzen (entsprechende Regelbedarfsstufe nach Alter) gewährt.

In den jeweiligen Regelbedarfsstufen wurden mit wenigen Ausnahmen auch die früheren (nach Bundessozialhilfegesetz) einmaligen Leistungen (z. B. Bekleidung, Hausrat) einbezogen. Einmalige Leistungen sind nunmehr nur noch z. B. für die Erstausstattung bei Geburt eines Kindes möglich. Leistungsberechtigte erhalten durch die Pauschalierung eine größere Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit.

Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst außerdem die tatsächlichen Kosten für die Wohnung (z. B. Miete) und die laufenden Heizkosten, sofern sie nicht unangemessen sind.

Berechnung der Höhe der Leistungen nach SGB XII

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, sämtliches Einkommen für Ihren Bedarf einzusetzen. Bestimmte Einkünfte wie z. B. die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz bleiben außer Betracht.

Die im Einzelfall zu gewährende Hilfe errechnet sich als Unterschiedsbetrag zwischen dem Bedarf (Regelbedarfsstufe plus Mehrbedarfszuschläge plus angemessene Unterkunftskosten) und dem anrechenbaren Einkommen.

Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der Antragstellung.

Antragstellung

Bitte füllen Sie den Antragsvordruck soweit es Ihnen möglich aus. Bei Ihrer Vorsprache im Fachdienst helfen wir Ihnen gern beim Vervollständigen der Angaben im Antragsformular.

Beim Beantragen von Leistungen nach dem SGB XII sind vollständige Angaben über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig.

Diese Angaben sind soweit wie möglich durch Belege wie z. B.

  • Rentenbescheid
  • Wohngeldbescheid
  • Nachweis über Unterhalt
  • Nachweis über Vermögen (Sparbücher, Lebensversicherung, Kontoauszüge von Bausparverträgen, Kraftfahrzeugbrief, usw.)
  • Mietvertrag sowie aktuelle Miete
  • personalausweis oder Reisepass

nachzuweisen. Weitere Nachweise werden ggf. nachgefordert.

Tag Zeiten

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr

 

Name Funktion/Bereich Kontakt
Herr Tetschke

Teamleiter

Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

E-Mail: grusi-hlu@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4433

Fax: 0049 3641 49-4604

Frau Klammt

Sachbearbeiterin Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen

für die Buchstabenbereiche: B, P

Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

E-Mail: grusi-hlu@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4432

Fax: 0049 3641 49-4604

Raum: 3_36

Frau Fraß

Sachbearbeiterin Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen

für die Buchstabenbereiche: E, Q, R, U, W, X

Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

E-Mail: grusi-hlu@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4609

Fax: 0049 3641 49-4604

Raum: 03_11

Herr Biedermann

Sachbearbeiter Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen

für die Buchstabenbereiche: F, J, K

Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

E-Mail: grusi-hlu@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4434

Fax: 0049 3641 49-4604

Raum: 03_13

Frau Glatz

Sachbearbeiterin Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen

für die Buchstabenbereiche: G, Sch

Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

E-Mail: grusi-hlu@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4608

Fax: 0049 3641 49-4604

Raum: 03_12

Frau Kunze

Sachbearbeiter Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen

für die Buchstabenbereiche: S (ohne Sch), C, I

Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

E-Mail: grusi-hlu@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4438

Fax: 0049 3641 49-4604

Frau Gründler

Sachbearbeiter Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen

für die Buchstabenbereiche: H, O, V, Y

Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

E-Mail: grusi-hlu@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4435

Fax: 0049 3641 49-4604

Raum: 03_07

Frau Walther

Sachbearbeiterin Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen

für die Buchstabenbereiche: A, D, M, N

Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

E-Mail: grusi-hlu@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4436

Fax: 0049 3641 49-4604

Raum: 3_11

Frau Heering

Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen und Ausgleichsleistungen für Opfer des SED-Unrechts

für Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter: für die Buchstabenbereiche: T, L, Z; für Ausgleichsleistungen für Opfer des SED-Unrechts: A-Z

Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

E-Mail: grusi-hlu@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4663

Fax: 0049 3641 49-4604

Raum: 3_05

Standort

Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

Lutherplatz 3
07743 Jena
Deutschland