Beschreibung des Mangels
Unklare und unsichere Verkehrsführung.
Hier ist eine Umleitung für den Saaleradweg. Hier ist der Fußweg aber gar nicht freigegeben. Also würde man davon aus augehen, dass Radfahrer hier illegal auf der falschen Straßenseite auf dem nicht freigegebenen Fußweg ankommen.
Wie sollen sie dann von hier aus auf die rechte Straßenseite kommen, wenn aus beiden Richtungen Autos kommen?
Geht man davon aus, dass eines der Autos anhält?
Völlig unzureichende Verkehrsführung.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.924323534145, 11.591962873936
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Vielen Dank für Ihre Meinungsäußerung.
Wenn die Verkehrsbehörde hier ein Umleitungsschild für den Radverkehr aufgestellt hat sollte doch klar erkennbar sein, dass der Radverkehr hier fahren darf. Warum noch andere Schilder aufstellen die im Prinzip die gleiche Aussage enthalten.
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4364-2020, die neue ID ist: #4272-2020.
Kommentare
Wurde nicht das erste mal…
PermalinkWurde nicht das erste mal benannt, dass im gesamten Areal gerade Chaos herrscht. Ich denke die Verwaltung wird das Problem aussitzen bis die Landveste wieder offen ist.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 23.09.2020 - 10:40
Aber das Aussitzen kann doch…
PermalinkAber das Aussitzen kann doch keine Lösung sein. Als Fußgänger werde ich hier regelmäßig von den Radfahrern zur Seite geklingelt, das nervt. Es nervt aber sicher auch als Radfahrer diesen kleinen Anstieg hochzufahren und dabei von Autos überholt zu werden obwohl die Strecke gar nicht einsehbar ist. Als Autofahrer nervt es natürlich auch in Schrittgeschwindigkeit hinter den Rädern herzufahren.
Als Verwaltung sollte man hier durchaus einen Handlungsbedarf sehen und dann eben nach Aspekten der Sicherheit abwägen, der aktuelle Zustand ist - aus meiner Perspektive - unhaltbar.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 24.09.2020 - 09:22
Antwort auf Wurde nicht das erste mal… von Gast (nicht überprüft)
Ihr Kommentar wurde entfernt…
PermalinkIhr Kommentar wurde entfernt. Bitte beachten Sie unsere Regeln hinsichtlich Respekt und Sachlichkeit. Vielen Dank! Ihr Mängelmelder-Team
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 24.09.2020 - 11:20
Antwort auf Aber das Aussitzen kann doch… von Gast (nicht überprüft)
Wir haben ihr Kommentar…
PermalinkWir haben ihr Kommentar entfernt, da dieser nicht zweckdienlich ist. Dennoch steht es Ihnen frei Ihr Vorhaben entsprechend umzusetzen. Ihr Mängelmelder-Team
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 28.09.2020 - 11:12
Antwort auf Aber das Aussitzen kann doch… von Gast (nicht überprüft)
"Wenn die Verkehrsbehörde…
Permalink"Wenn die Verkehrsbehörde hier ein Umleitungsschild für den Radverkehr aufgestellt hat sollte doch klar erkennbar sein, dass der Radverkehr hier fahren darf. Warum noch andere Schilder aufstellen die im Prinzip die gleiche Aussage enthalten."
ist das ihr ernst?
Ganz einfach: weil ein befahren so schlichtweg nicht rechtmäßig ist.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 25.09.2020 - 09:31
zu "Vielen Dank für Ihre Meinungsäußerung."
PermalinkIch gehe davon aus, dass dieser Kommentar von einem Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Jena erstellt wurde.
Es macht mich gerade sprachlos, dass gelbe "Umleitungsschilder" so interpretiert werden, als ob sich daraus eine Freigabe für ordnungswidriges Verhalten ergibt! Das ist falsch.
Wenn ein Umleitungsschild in die "falsche" Richtung einer Einbahnstraße zeigt, darf auch nicht eingefahren werden. Wenn ein Umleitungsschild kfz-Verkehr über eine Brücke mit Traglast von 1,5t führt, darf ich mit dem SUV auch nicht drüber fahren.
Auch der zweite Satz "warum noch mehr Schilder aufstellen" zeigt leider deutlich den Mangel. Es geht nicht darum, mehr Verkehrszeichen aufzustellen. Es geht darum, die vorhandenen Verkehrszeichen korrekt aufzustellen.
Wenn die Verwaltung das Gehwegradeln vor der Agentur für Arbeit und im Camsdorfer Ufer erlauben will, muss eine StVO-konforme Beschilderung her. Nur ein gelbes Schild mit "Umleitung" erlaubt in keinem Falle das Befahren des Gehweges.
Ich empfehle, den Kommentar zu ändern.
Vorschlag:
"In der Tat ist die Ausweisung der Umleitung nicht ideal. Wir bemühen uns, hier zeitnah eine Lösung zu finden, um den Radverkehr sicher und entsprechend der Vorschriften zu führen.
Bis zur Umsetzung der Lösung bitten wir noch um etwas Geduld und bedanken uns für Ihren Hinweis."
Gespeichert von Matthias (nicht überprüft) am Fr., 25.09.2020 - 11:07
Bezugnehmend auf den…
PermalinkBezugnehmend auf den Schließungskommentar:
"Wenn die Verkehrsbehörde hier ein Umleitungsschild für den Radverkehr aufgestellt hat sollte doch klar erkennbar sein, dass der Radverkehr hier fahren darf. Warum noch andere Schilder aufstellen die im Prinzip die gleiche Aussage enthalten."
So leicht ist es leider nicht. Sicher ist Ihnen bekannt, dass Radfahrer gemäß StVO die Fahrbahn benutzen müssen und nach meinem Kenntnisstand Gehwege nur befahren dürfen, wenn ihnen das durch entsprechende Beschilderung (Zusatzzeichen 1022-10) erlaubt wird. Ein simples Umleitungshinweisschild ist kein entsprechendes Zeichen und stellt damit keine Freigabe dar; eine Intepretation über mögliche Gedanken der verantwortlichen Behörde anzustellen, wäre wie sonst auch im Straßenverkehr unangebracht und würde ein Regelwerk wie die StVO überflüssig machen.
Im Falle eines Unfalls mit Radfahrer- und Fußgängerbeteiligung auf dem Gehweg, hätte der Radfahrer dann das Nachsehen und er kann sich schön mit Polizei und Versicherung darüber streiten, ob er dort hätte fahren dürfen oder nicht. Nur weil Sie sich auch nach Wochen der Diskussionen nicht gemüßigt sehen, einfach ein paar Verkehrzeichen aufstellen zu lassen, um die für den Radverkehr freigegebenen Bereiche und die nach wie vor den Fußgängern vorbehaltenen Flächen zu kennzeichnen bzw. eindeutig voneinander abzutrennen.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 28.09.2020 - 12:47