Vornamen - Neubestimmung der Reihenfolge
Durch persönliche Erklärung gegenüber dem Standesamt kann man die Reihenfolge seiner Vornamen neu bestimmen.
Details
Die Erklärungsmöglichkeit bezieht sich lediglich auf die Reihenfolge der Vornamen. Das Hinzufügen oder Ablegen von Vornamen ist nicht möglich. Zwei Vornamen, die durch einen Bindestrich verbunden sind und damit zu einem Vornamen wurden, können in ihrer Reihenfolge nicht geändert werden.
Sorgeberechtigte Eltern können als gesetzlicher Vertreter für ihre Kinder die Erklärung vornehmen. Ab dem 14. Lebensjahr des Kindes ist dessen persönliche Vorsprache ebenfalls notwendig.
Unterlagen
- personalausweis oder Reisepass des bzw. der Beteiligten (bei Vorlage des Reisepasses wird zusätzlich eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt)
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde, falls die betreffende Person verheiratet ist bzw. wenn die Eltern des beteiligten Kindes durch Eheschließung gemeinsam sorgeberechtigt sind
- evt. Sorgerechtserklärung
- evt. Negativbescheinigung (Nachweis, dass ein Elternteil die alleinige Sorge innehat)
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | keine Sprechzeiten |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Freitag | keine Sprechzeiten |
Hinweis
Termine außerhalb der Öffnungszeiten können nur nach vorheriger Terminvereinbarung wahrgenommen werden.
Gebühren
Leistung | Gebühr |
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Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund personenstandsrechtlicher Vorschriften | 25,00€ |
Bitte zahlen Sie mit EC-oder Kreditkarte.