#13191-2024

Beschreibung des Mangels

Auf dem markierten Straßenabschnitt befindet sich eine Einbahnstraße. Der Umweg für Fahrradfahrende in entgegenkommender Richtung ist sehr unsinnig aufwendig und steht im Konflikt für Arbeitende hinsichtlich des kürzesten Heimwegs (Versicherung). Ich habe schon beobachtet, dass Anwohner mit Autos herunterfahrende Fahrradfahrende bedrängt und ausmanövriert haben und damit beinahe-Unfälle produzierten mit lebhaften Streits.

Bitte gebt die Straße in beide Richtungen für Radfahrende und nur für Anwohnende der Straße frei. Diese Stelle ist immer wieder ein Schauplatz von Konflikten und Beinahe-Unfällen.

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.929511130009, 11.653381314204

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#13191-2024" wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Aus unserer Sicht sind keine Änderungen an der Verkehrsorganisation notwendig. Der touristisch geführte Kirchenradweg kann genutzt werden. Dieser verläuft in beide Richtungen über dien Wilhelm-Hauff-Weg und ein kleines Teilstück der Gottfried-Keller-Straße ehe man dann wieder auf dem Wilhelm-Raabe-Weg trifft. Diese Wegebeziehung ist funktional und kann genutzt werden. FD Mobilität

Der Status des Mangels "#13191-2024" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

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Kommentare

die Begründungen für "ich möchte hier durch" werden immer absurder. Nun ist es plötzlich der "kürzeste Weg zwischen Heimstätte und Arbeitsplatz". Gilt der eigentlich nur für das Fahrrad? Oder auch fürs Auto? Denn nach Ihrer Logik müsste dann ja hier auch KFZ-Verkehr in Gegenrichtung zwingend erlaubt werden. Und auch Wald- und Feldwege sollten dann ja nicht für den KFZ-Verkehr gesperrt werden, sind diese doch in der Regel der kürzeste und direkte Weg zwischen A und B. Ganz im Gegensatz zu Landstraßen oder gar Autobahnen...

Es ist auch erstaunlich, dass hier einerseits die Freigabe für den Radverkehr gefordert wird - Sie andererseits aber direkt anführen, dass die (bislang) verbotswidrige Nutzung entgegen der Einbahnstraßenrichtung zu Konflikten führt. Oder wollen Sie behaupten, dass die geschilderten Beinahe-Unfälle auf Vorsätzliche Gefährdung von FKZ-Führern zurückzuführen sind? Und dieses Verhalten würde sich schlagartig ändern, wenn hinten dann ein "Radverkehr frei" hängt?

Ja, nach VwV-StVO ist die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr eine Soll-Vorschrift. Diese ist einerseits an objektive Grundvoraussetzungen geknüpft und weist andererseits einen gewissen Ermessensspielraum auf. Sollten Sie also wirklich an einer Freigabe interessiert sein, so würde ich vorschlagen, objektive und belastbare Argumente vorzubringen und nicht direkt mit Beinahe-Unfällen aufzuwarten...