Stand: 15.02.2022
In der Musik- und Kunstschule Jena bleibt die maskenpflicht vorerst bestehen.
In unseren Gebäuden müssen Sie eine medizinische Schutzmaske bzw. FFP2-masken tragen. Diese darf nur im Unterrichts- bzw. Vorspielraum am Platz abgesetzt werden. Kinder bis 5 Jahre sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen.
Die 3G-Regelung sowie Testpflicht für Blasorchester und Tanz entfällt jedoch ab sofort.
Bei Symptomen einer COVID-19-Erkrankung insbesondere ein akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Atemnot oder Fieber im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Schnupfen oder Husten bleiben Sie bitte zu Hause.
Es gelten weiterhin die bekannten A-H-A-Regeln + Lüften
In unseren Gebäuden müssen Sie eine medizinische Schutzmaske bzw. FFP2-masken tragen. Diese darf nur im Unterrichts- bzw. Vorspielraum am Platz abgesetzt werden. Kinder bis 5 Jahre sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen.
Mit der Teilnahme am Präsenzunterricht erkennen die Schüler*innen bzw. deren Eltern dieses Infektionsschutzkonzept an und sichern dessen Beachtung zu.
Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an der Musik- und Kunstschule Jena erfolgt in einzelnen Phasen in Abhängigkeit der aktuellen Landesverordnung des Freistaates Thüringen, der Allgemeinverfügungen der Stadt Jena, des Arbeitsschutzgesetzes und der Empfehlungen des Fachdienstes Gesundheit der Stadt Jena.
Haupthaus in der Ziegenhainer Straße 52, 07749 Jena
Außenstelle Lobeda-West in Platanenstraße 4, 07745 Jena
Außenstelle Kunitz in Alte Schule Kunitz, Langestraße 1, 07745 Jena
Normannenhaus, Forstweg 12, 07745 Jena
Kassablanca, Felsenkellerstraße 13 A, 07745 Jena
Der Zugang zur allen Gebäuden und Räumlichkeiten der Musik- und Kunstschule ist nur Personen mit gutem Allgemeinbefinden und ohne verdächtige Symptome gestattet, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hindeuten (allgemeines Krankheitsgefühl, Fieber, Husten, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, Erbrechen, Durchfall).
In unseren Gebäuden müssen Sie eine medizinische Schutzmaske bzw. FFP2-masken tragen. Diese darf nur im Unterrichts- bzw. Vorspielraum am Platz abgesetzt werden. Kinder bis 5 Jahre sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen.
Der Aufenthalt in den Gebäuden ist auf den notwenigen Zeitraum zu beschränken.
In Gebäuden werden Hinweisschilder mit Hygiene- und Abstandsregelungen aufgestellt/angebracht (Eingangsbereich, Treppenhäuser, Flure, WC, Aufzüge).
In allen Gebäuden ist bei Personenkontakt ein Mindestabstand von 1,5 Metern empfohlen.
In den Gebäuden besteht außerhalb der Unterrichtsräume Pflicht zum Tragen einer FFP-Maske, mindestens jedoch einer medizinischen Gesichtsmaske für alle Personen ab Grundschuleintritt. Die Mund-Nase-Bedeckung ist von jeder Person eigenständig mitzuführen. Für die Mitarbeiter/innen und Lehrkräfte werden die entsprechenden masken von JenaKultur zur Verfügung gestellt.
Im Unterricht kann die Mund-Nase-Bedeckung am Platz abgenommen werden, jedoch wird eine weitere Benutzungsempfehlung ausgesprochen.
Die tägliche Reinigung in den Gebäuden durch eine Reinigungsfirma wird durch Reinigen/Desinfizieren von Kontaktflächen (u.a. Türklinken, Handläufe) ergänzt.
Das gründliche Händewaschen vor der Unterrichtsstunde ist für Schüler*innen verpflichtend. Die Waschräume/Toiletten sind mit ausreichend Flüssigseife und Papierhandtüchern auszustatten. Der Zutritt zu den D- & H-WC ist einzeln zu betreten.
Aufzüge sind zu meiden oder im Ausnahmefall von maximal 1 Person zu benutzen.
Jeglicher Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmungen) ist zu vermeiden. Allgemeine Regeln des Infektionsschutzes sind grundsätzlich einzuhalten (Nies- und Hustenetikette, Benutzung von Einwegtaschentüchern mit anschließender Entsorgung und Händewaschen).
Zugang zu Unterrichtsräumen haben immer nur die jeweiligen Schüler*innen mit ihren Lehrer*innen gemäß den zulässigen Vorgaben.
Nur im Ausnahmefall dürfen Schüler*innen von einer Person begleitet werden. (z. B. zum Bringen und Abholen von Schüle*innen), Anwesenheit im Unterrichtsraum wird nur für diese Personengruppe gestattet, wenn dies pädagogisch erforderlich ist, die Begleitperson eine qualifizierte Mund- und Nasenbedeckung trägt.
Nach jeder Unterrichtseinheit ist eine eine regelmäßige und ausreichende Querlüftung des Unterrichtsraumes vorzunehmen.
Im Unterricht verwendet jede/r Schüler*in und jede Lehrkraft das eigene Musikinstrument. Ein Instrumententausch zwischen den Musizierenden ist ausdrücklich untersagt.
Der Kontakt zu Schüler*innen, deren Eltern oder Lehrkräften der Musik- und Kunstschule erfolgt vorzugsweise per E-Mail mks@jena.de oder Telefon 03641-496610.
Informationen und Anordnungen der Stadt Jena sind unter https://gesundheit.jena.de/de/coronavirus ausführlich erklärt.
Die getroffenen Festlegungen werden ständig den geltenden Rechtsbestimmungen angepasst. Die aktuelle Fassung ist auf der Website der Musik- und Kunstschule zu veröffentlichen.
Das Infektionsschutzkonzept gilt in der jeweils aktuellen Fassung für alle Mitarbeiter*innen der Musik- und Kunstschule verbindlich. Eine entsprechende Belehrung wurde durch die Musikschulleitung vorgenommen und dokumentiert.
Schüler*innen und deren Eltern wird das jeweils aktuelle Infektionsschutzkonzept durch Veröffentlichung auf der MKS-Website zur Kenntnis gebracht.
Mit der Teilnahme am Unterricht erkennen die Schüler*innen bzw. deren Eltern das Infektionsschutzkonzept an und sichern dessen Beachtung zu.
gez. Yvonne Krüger
Direktorin