#11921-2023

Beschreibung des Mangels

Ich melde den Mangel an Informationspflicht und Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung.
Heute, den 21.09.2023, wurde an der Tümplingstr. 1, 07749 Jena, das Halteverbotsschild aufgestellt, mit Datum, Halteverbot ab 21.09.2023!!! Bekannterweise ist dies 3 Tage zuvor vorzunehmen. Gleichzeitig bezweifel ich das eine Sondergenehmigung zur teilweisen Sperrung des Bürgersteigs vorliegt und beantragt wurde.
Auch eine Firma muss sich an die geltenden Regel halten, oder?

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.933617468559, 11.604153513908

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Die Bauarbeiten die dort aufgenommen werden, sind im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau. Es gibt verschiedene Trassen und die Baufirma muss Anpassungen vornehmen. Deshalb kann es zu kurzfristigen Haltverbotsstellungen kommen. FD Mobilität

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #12034-2023, die neue ID ist: #11921-2023.

Kommentare

Auch wenn die Frage nach dem Vorliegen einer VAO grundsätzlich zulässig ist, empfehle ich, mal tief durchzuatmen.

"Bekannterweise" sind die 72h nämlich nur dann maßgeblich, wenn es um die Frage geht, wer die Kosten für eine etwaige Umsetzung trägt.

Denn stellen Sie sich vor: es gibt auch zeitkritische Maßnahmen, bei denen man einfach verhindern will, dass weitere kfz abgestellt werden. Die dort aktuell stehenden kfz werden dann auf Kosten des Veranlassers umgesetzt. Wer sich dann ab Aufstellung des HV noch dazustellt, darf den Ausflug des kfz dann selbst bezahlen.

Aber das wussten Sie vermutlich und haben es nur unglücklich formuliert...

Irgendjemand wird wohl vergessen haben die Schilder rechtzeitig aufzustellen, denn arbeiten am Glasfasernetz sind keine kurzfristigen Bauarbeiten!

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