Könnte da ein Missverständnis vorliegen?
Dass diese MARKIERUNG nicht zulässig ist, bedeutet nicht, dass es dort keine solche Furt gibt.
Um dem Fußgängerverkehr die Querung zu ermöglichen, die lt. StVO im Kreuzungsbereich VORGESCHRIEBEN ist:
"Als Fußgänger müssen Sie immer den Verkehr beachten. Bei hoher Verkehrsdichte oder schlechter Sicht dürfen Sie die Fahrbahn nur an Kreuzungen, Einmündungen, Ampeln, Zebrastreifen oder Verkehrsinseln überqueren." (Quelle: ADAC)
Deshalb müssen die entsprechenden Markierungen so aufgebracht werden, dass Fußgänger genügend Platz haben, um den Kreuzungsbereich sicher überqueren zu können. Dies ist hier, wie auf dem Foto sehr klar zu erkennen ist, nicht gewährleistet. Bitte entsprechend den geltenden Regelungen verändern!
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