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„Über 100 Berichte und Artikel veröffentlicht“: Resümee und Ausblick nach einem Jahr des KSJ-Blogs Straßenbaubeiträge – Straßenbaubeiträge
Alles über Beitragserhebung Allgemein Termine Wie Beiträge zu bezahlen sind

„Über 100 Berichte und Artikel veröffentlicht“: Resümee und Ausblick nach einem Jahr des KSJ-Blogs Straßenbaubeiträge

Blick auf die Lichtstadt Jena 704x300- Foto © KSJ 2014
Blick auf die Lichtstadt Jena – Foto © KSJ 2014

Am 17. Dezember 2014 ging unser Blog Straßenbaubeiträge nach einer Vorbereitungszeit von etwa zehn Wochen online und erfreut sich seither großer Beliebheit unter der Vielzahl anderer Blogs der Stadt Jena. Durchschnittlich etwa zwei Berichte oder Artikel haben wir seither Woche für Woche veröffentlicht, zu allgemeinen Themen oder zu speziellen Straßenbaumaßnahmen. Wir berichteten zu beabsichtigtsne Beitragserhebungsmaßnahmen oder über Ausschuss-Sitzungen, gaben aber immer wieder auch Jenaer Bürgerinitiativen oder Ortsteilräten bzw. Ortsteilbürgermeistern die Möglichkeit, ihre Standpunkte auf unserem Blog darzustellen.

JEZT - Dank der Auszubildenden der Stadt Jena an die Abteilung Beitraege des KSJ - Foto © Stadt Jena KSJ
Wir bilden auch aus: Dies ist eine kleine Anerkennung der Stadt-Azubis an die Abteilung Beiträge zur Weihnachtszeit – Foto © Stadt Jena KSJ

Auf der anderen Seite hatten unsere Leserinnen und Leser oder interessierten Bürger ebenso wie Mitglieder des Jenaer Stadtrates die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder ihre Meinung kund zu tun und die Abteilung Beiträge kommentierte oft auch wieder zurück. Wir veröffentlichten zudem Dokumentationen über aktuelle und frühere Straßenzustände, stellten Gesetze und Satzungen ebenso zum allgemeinen, kostenlosen Download zur Verfügung, wie wir in schriftlichen Ausarbeitungen auf wichtige Fragen des Beitragsrechts Antworten gaben, die ebenfalls zum allgemeinen Download zur Verfügung stehen.

Mit dieser transparenten Form unserer Arbeit und dem bürgerfreundlichen Umgang mit dem sensiblen Thema der Beitragserhebung konnten wir – wie verschiedensten Reaktionen zu entnehmen war – auch in der Region und dem Rest des Freistaats Thüringen Interesse hervorrufen und unsere Seite wird sogar von benachbarten Bundesländern wie Hessen, Sachsen-Anhalt und Sachsen immer wieder nachgefragt und die bereitgestellten Unterlagen auch von dort aus genutzt.

Alles in Allem ist der Blog „Straßenbaubeiträge“ des Kommunalservice Jena zu einer Erfolgsgeschichte geworden, die wir auch 2016 gerne fortsetzen werden und wollen. Mit neuen Mitarbeiten, die den Blog betreuen, jedoch in altgewohnter Qualität. Und wenn Sie weitere Verbesserungsvorschläge oder Anregungen für uns haben, dann senden Sie diese an die E-Mailadresse: tiefbau-stadtraum @ jena.de.

Wir danken für Ihr Vertrauen und die Zusammenarbeit! – Ihre Redaktion

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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