Bürgerbudget 2019
In seiner Sitzung am 13.12.2018 folgte der Jenaer Stadtrat mit großer Mehrheit der Empfehlung des Beirats Bürgerbeteiligung, den Bürgerhaushalt ab den Jahr 2019 in Form eines Bürgerbudgets weiterzuführen. Dabei wird ein fester Betrag pro Haushaltsjahr im Haushalt geplant, über dessen Verwendung die Einwohner*innen entsprechend einem Regelwerk oder einer Satzung direkt entscheiden können. Die Vorschläge sollen vor allem investiven Charakter haben, der Allgemeinheit dienen, den Zusammenhalt im Quartier / Ortsteil stärken und möglichst innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden können.
Der Beirat setzte mit seiner Empfehlung die Änderungsvorschläge zum Bürgerhaushalt um, die während des Beteiligungsverfahrens 2015 am häufigsten geannt wurden. Auf die Frage, was der Bürgerhaushalt künftig bieten soll, entfielen die meisten Nennungen auf die folgenden Punkte:
- soll sich mehr auf konkrete Investitionsvorhaben beziehen,
- soll ein Internetportal bereitstellen, in dem diskutiert und abgestimmt werden kann,
- soll jährlich ein festes Budget bereitstellen, über dessen Verwendung die Bürger abstimmen können und
- mehr Möglichkeiten bieten, eigene Vorschläge einzubringen.
Volltextalternative zum Bild: Bürgerbudget Jena. Für mich. Für uns. Für Jena.
Die wichtigsten Informationen zum Bürgerbudget
Was ist das Bürgerbudget?
Die Höhe des gesonderten Budgets für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Jena beträgt jährlich 100.000 €.
Das Bürgerbudget kann nur für Projekte und Maßnahmen verwendet werden, die
- im Bereich der freiwilligen Aufgaben der Stadt liegen,
- nicht bereits im Haushaltsplan bzw. Wirtschaftsplan eines Eigenbetriebes veranschlagt sind und
- nicht durch andere Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Budget der Ortsteilräte, Allgemeine Zuwendungsrichtlinie, Kulturförderrichtlinie oder Sportförderrichtlinie der Stadt Jena) umgesetzt werden können.
Die konkrete Festsetzung der Höhe des Bürgerbudgets erfolgt mit der mittelfristigen Finanzplanung der Haushaltssatzung.
Sollte die Stadt Jena ein Haushaltssicherungskonzept erstellen müssen, ist sie im Rahmen der Konsolidierung gehalten, das gesonderte Bürgerbudget auf "0 €" zu setzen.
Wer kann Vorschläge zum Bürgerbudget einreichen?
Alle Menschen, die Jena gern mitgestalten möchten, sind berechtigt, Vorschläge für die Verwendung des Bürgerbudgets einzureichen. Damit der Vorschlag gültig ist und über ihn abgestimmt werden kann, sind verpflichtend der Name und eine Kontaktmöglichkeit des Einreichers für eventuelle Rückfragen anzugeben.
Wie kann ich meinen Vorschlag einreichen?
Vorschläge können
- schriftlich per Vorschlagkarte oder Brief an
Dezernat Stadtentwicklung und Umwelt
Zentrale Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung
Am Anger 26
07743 Jena,
- per E-Mail an buergerhaushalt@jena.de oder
- elektronisch über das Formular
eingereicht werden.
Vorschlagkarten sind auch bei den Ortsteilbürgermeister*innen erhältlich.
Wann kann ich meinen Vorschlag einreichen?
Vorschläge für das Bürgerbudget können ganzjährig eingereicht werden. Für die Berücksichtigung im Budget des laufenden Kalenderjahres gilt als Stichtag der 30.06. des Jahres. Später eingereichte Vorschläge gehen in das nachfolgende Bürgerbudget ein.
Wie erfahre ich, ob mein Vorschlag gültig ist und zur Abstimmung kommt?
Die eingehenden Vorschläge werden durch die Stadt Jena hinsichtlich ihrer Gültigkeit geprüft. Das wird in der Regel fünf Arbeitstage dauern. Alle eingereichten Vorschläge werden fortlaufend auf dem Portal veröffentlicht oder können während der Sprechzeiten bei der Zentralen Koordinierungsstelle eingesehen werden. Zu Vorschlägen, die nicht gültig sind, gibt es eine Begründung der Stadt Jena.
Welche Voraussetzungen muss mein Vorschlag erfüllen?
Vorschläge werden zur Abstimmung gestellt, wenn sie
- innerhalb der Einreichungsfrist eingegangen sind,
- die Zuständigkeit für die Umsetzung bei der Stadt Jena liegt,
- innerhalb der nächsten zwei Jahre umsetzbar sind,
- die Höhe von 10.000 € pro Einzelmaßnahme nicht überschreiten,
- keine Maßnahme oder Projekt sind, dass auf Dauer angelegt ist oder kontinuierliche Folgekosten nach sich zieht,
- der Allgemeinheit dienen und
- sich auf den freiwilligen Aufgabenbereich der Stadt Jena beziehen, wie Kinder- und Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Kultur, Sport, Umwelt und Natur, Gestaltung öffentlicher Plätze, öffentliche Ordnung und Sicherheit etc.
Vorschläge können auch zugunsten von Vereinen, Trägern, Organisationen und Institutionen von natürlichen Personen eingereicht werden, sofern diese Einwohner oder Einwohnerin der Stadt Jena sind, eingereicht werden.
Vorschläge werden nicht zur Abstimmung gestellt, wenn sie
- bereits im Haushaltsplan der Stadtverwaltung oder den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe veranschlagt sind oder
- dem Budget der Ortsteilräte, der Allgemeinen Zuwendungsrichtlinie, der Kulturförderrichtlinie oder der Sportförderrichtlinie der Stadt Jena zugeordnet werden können.
Wie und wann wird über die gültigen Vorschläge abgestimmt?
Die Entscheidung darüber, welche Vorschläge mit dem Bürgerbudget umgesetzt werden, können alle Einwohnerinnen und Einwohner Jenas, die mindestens 16 Jahre alt sind, direkt treffen.
In der Zeit vom 19.08. - 10.09.2019 haben registrierte Nutzer die Möglichkeit der Stimmabgabe über das Online-Portal bzw. kann die Abstimmung per Wahlzettel gegen Vorlage des Personalausweises erfolgen. Am 14.09.2019 wird es eine öffentliche Veranstaltung geben, in der vor Ort abgestimmt werden kann. Die erfolgreichen Vorschläge werden noch am Ende der Veranstaltung bekannt gegeben.