Nach vormaligem Anlauf im Stadtentwicklungsausschuss (SEA) im November 2014 hat sich dieser am 25.06.2015 mehrheitlich für einen Absichtsbeschluss zur grundhaften Erneuerung der „Ulmer Straße“ im bislang erstmalig hergestellten Bereich entschieden. Für diese Herstellungsmaßnahme sollen die beitragspflichtigen Anlieger in späteren Jahren anteilig zu Straßenbaubeiträgen nach dem Thüringter Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) und der Jenaer Straßenbaubeitragssatzung herangezogen werden. Es wurde aber auch beschlossen, dass die Stadt Jena, zuerst den Anliegern und dem Ortsteilrat Wenigenjena, später dann dem SEA, mindestens zwei Ausbauvarianten vorzulegen hat, davon eine Minimalvariante.
Grundlage der beabsichtigten baulichen Maßnahme an der „Ulmer Straße“ ist deren schlechter Straßenzustand. Außerdem macht der Neubau der „Ulmer Straße“ entsprechend des Bebauungsplans „Hausbergviertel“ einen Fahrbahnaufbau nach den heutigen Regeln des Straßenbaus notwendig. Im Nachgang zu der Entscheidung des SEA gab es in der Ostthüringer Zeitung bzw. der Thüringischen Landeszeitung einen Artikel unter dem Titel „Straßenbaubeitrag in Jena: 30 000 Euro pro Anlieger“, den man HIER bzw. DORT nachlesen kann. In diesem Zusammenhang kommentierten OTZ/TLZ-Leser das Geschehen u.a. mit folgenen Worten:
1.) „Warum zahlt man gleich noch mal Steuern?“
2.) „Kann es auch sein, dass die 5 Stimmen des Stadtentwicklungsausschusses sich vielleicht dem netten Bautraeger so verpflichtet fuehlen, dass dann doch lieber mal die Anlieger und eben nicht der, der die gut eingepassten, architektonisch anspruchsvollen Hauser dort bauen will, bezahlen soll? Oder denen vom Ausschuss ist es halt schlichtweg egal….. Ich verstehe beide moeglichen Reaktionen nicht….. Thueringer Recht hin oder her.“
Zwei Fragen, auf die wir gerne zwei Antworten geben möchten:
1.) Steuern zahlt man für die verschiedensten Dinge…allerdings nicht für den Straßenbau, denn dies ist gesetzlich verboten. Hierfür gibt es a) den Erschließungsbeitrrag nach dem Baugesetzbuch (= für den Neubau von Straßen) oder b) den Straßenbaubeitrag (= nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz). Beides Sind Gesetze, die nicht von der Stadt Jena gemacht werden/wurden. Allerdings hat sie sich daran zu halten.
2.) Wir kennen weder ein „Schildbürgerpeiskerjena“ noch eine Beitragshöhe von „30k“. Wenn in dem Artikel von einer Summe in Höhe von 30.000 Euro die Rede ist, so basiert eine solche Annahme auf groben Kostenschätzungen und noch nicht endgültig festgestellten Grundstückszahlen und – größen. Vor uns liegt nach dem Absichtsbeschluss noch ein weiter Weg.
So sind die beitragspflichtigen Kosten in zunächst zwei Varianten zu ermitteln (= Vorzugsvariante und Minimalvariante), die Anzahl der beitragspflichtigen Grundstücke festzustellen (= wahrscheinlich drei bis fünf), die Beteiligung Dritter (z.B. Stadtwerke Energie) an den Baukosten zu prüfen, die nicht umlagefähigen Kosten abzuziehen sowie den städtischen Anteil, Informationsschreiben zu versenden, eine Informationsveranstaltung durchzuführen (= gemeinsam mit dem Ortsteilrat Wenigenjena) und schließlich einen Beschluss in den Stadtrat einzubringen.
Wie dieser Beschluss aussieht, wie der Stadtrat entscheidet und was letztendlich die Beitragspflichtigen in der Ulmer Straße zu bezahlen haben werden, das steht am heutigen Tag überhaupt noch nicht fest. Ebenso ist es eher unwahrscheinlich, dass diese Anlieger „permanent Durchgangsverkehr vor der Türe“ haben werden, denn die Ulmer Straße ist und bleibt eine Anliegerstraße.