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Bauvollzug und Bauüberwachung

Die Bauaufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen sowie die Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten.

Alle baulichen Anlagen die dem Geltungsbereich der Thüringer Bauordnung (ThürBO) unterliegen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern, instand zu halten und zu nutzen oder zu beseitigen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.

Diese Pflicht obliegt über die gesamte Stand- und Nutzungszeit grundsätzlich dem Grundstücks- bzw. Anlageneigentümer oder Nutzer.

Für bestimmte Bau- und Nutzungszeiten haben auch weitere am Bau Beteiligte, wie Bauplaner, Bauleiter, Bauausführende und Bauprüfer Überwachungspflichten. Verschiedene Bauzustände sind gegenüber der Bauaufsichtsbehörde anzeigepflichtig. Die Bauaufsichtsbehörde bzw. die durch sie Bestellten nehmen Überwachungen und Kontrollen im eigenen Ermessen wahr, sofern nicht bestimmte Prüfzyklen vorgeschrieben sind.

Bauzustandsanzeigen

  • Baubeginn und Wiederaufnahme der Bauarbeiten anzeigen

Die Anzeige (Downloads) muss mindestens eine Woche vor Beginn, oder nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten, vor der Wiederaufnahme der Bauarbeiten vorliegen. Der Anzeige sind regelmäßig weitere Nachweise beizufügen.

  • Nutzungsaufnahme anzeigen

Die Anzeige (Downloads) muss mindestes zwei Wochen vor der Nutzungsaufnahme vorliegen. Der Anzeige sind regelmäßig weitere Nachweise beizufügen.

Baustellenkontrollen, Bauabnahmen und Bautätigkeitsfestellung

In Abhängigkeit vom Bauvorhaben werden vorgeschriebene oder auf Grund besonderer Ereignisse unangekündigte Kontrollen und Baustellenbesuche oder Bauabnahmen für einzelne Bauabschnitte bis hin zur Nutzungsfreigabe durchgeführt sowie erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Die Bauabnahmen sind rechtzeitig zu beantragen.

Regelmäßig wird bereits in der Baugenehmigung festgelegt, welche Abnahmen erforderlich sind und welche Nachweise dabei vorgelegt werden müssen.

Bei Anlagen, die im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft oder im Freistellungsverfahren angezeigt werden, entfällt üblicherweise die Bauüberwachung durch die Bauaufsichtsbehörde.

Zum Tätigkeitsprofil der Bauaufsichtsbehörde gehört auch die Feststellung illegaler Bautätigkeiten und Nutzungen, das sind Maßnahmen, für die eine erforderliche Baugenehmigung nicht beantragt wurde oder noch nicht erteilt wurde. Die Feststellung dieser "Schwarzbauten" erfolgt auf Grund von eigenen Recherchen, aber auch auf Hinweis von anderen öffentlichen Stellen oder Nachbarn.

Anzeige Baubeginn oder Wiederaufnahme

  • Formular
  • Baugrundabnahme
  • Absteckriss
  • Prüfberichte zum Standsicherheitsnachweis
  • Prüfberichte zum Brandschutznachweis

Anzeige der Nutzungsaufnahme

  • Formular
  • Bauleitererklärung
  • Bescheinigung über die Bauausführung (Standsicherheit)
  • Bescheinigung über die Bauausführung (Brandschutz)
  • Abnahme Bezirksschornsteinfegermeister
  • Verwendungsnachweise u. ä.

Die Bauzustandsanzeigen sind für alle nicht verfahrensfreien Vorhaben vorgeschrieben. Die beizufügenden Anlagen sind vorhabensabhängig.

Tag Zeiten
Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Hinweise

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Leistungen Gebühr
Kontroll- und Abnahmegebühren gemäß ThürBauGVO 25 bis 5.000 €

 

  • § 3 Thüringer Bauordnung
  • § 71 Abs. 6 bis 8 Thüringer Bauordnung
  • § 79 Thüringer Bauordnung
  • § 80 Thüringer Bauordnung
  • § 81 Thüringer Bauordnung 
Name Funktion/Bereich Kontakt
Jeannette Bächstädt

Sekretärin

Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz

E-Mail: bauordnung@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5051

Fax: 0049 3641 49-5055

Raum: 01_31

Markus Hoppe

Baukontrollmeister

Team Projektprüfung Bezirk 2

E-Mail: markus.hoppe@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5066

Fax: 0049 3641 49-5055

Raum: 01_35

Standort

Team Projektprüfung Bezirk I und Team Projektprüfung Bezirk II

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland

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